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Busregelungen


REGELUNG FÜR REISEBUSSE IN DER STADT SALZBURG

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Halte- bzw. Parkverbot für Reisebusse in der Stadt Salzburg, ausgenommen auf den Busparkplätzen Nord, Süd und Hellbrunn bzw. privaten Busparkplätzen bei Hotels und Restaurants. Dieses Halte- bzw. Parkverbot ist strikt einzuhalten und wir möchten darauf aufmerksam machen, dass verstärkt kontrolliert und exekutiert wird! Z.B. Übertretung Innenstadtparkverbot € 150,00 .

BUSPARKPLÄTZE:

NORD - SÜD - HELLBRUNN

Auf den Busparkplätzen NORD und SÜD fällt eine Parkgebühr in Höhe von € 38,00 pro 24 Stunden an: Gültigkeit ab Einfahrt, Parkgebühr am Kassenautomaten entrichten. Ticket berechtigt zum mehrmaligen Ein- und Ausfahren innerhalb von 24 Stunden. Reisebusse mit Gästen, die in der Stadt nächtigen zahlen - unabhängig von der Aufenthaltsdauer - eine einmalige Parkgebühr von € 38,00. Entsprechende Ausfahrtstickets werden von den jeweiligen Hotels ausgegeben. Keine Parkgebühr fällt an, wenn auf privaten Busparkplätzen geparkt werden kann. In den Genuss kostenlosen Parkens kommen außerdem Reisebusse auf dem Busparkplatz HELLBRUNN, wenn der Aufenthalt mit einem Besuch der Wasserspiele oder einer Konsumation (gesamte Gruppe!) im "Gasthaus zu Schloss Hellbrunn" verbunden ist. Für Busse, die Hellbrunn nur als Parkplatz nützen wollen, gelten folgende Tarife:
€ 10,00 pro Stunde, € 50,00 Höchstgebühr pro Tag

Vom Busparkplatz SÜD gibt es Busverbindungen ins Zentrum, vom Busparkplatz NORD ist die Anbindung zum Terminal mittels eines Shuttle-Services (nur für Busfahrer!) gewährleistet. Shuttle Service NORD: 1.5. - 31.10. sowie Advent, Weihnachten und Silvester. Die genauen Zeiten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Fahrplan (siehe Aushang am Busparkplatz und -terminal Nord).

TERMINALS:

NORD, Paris-Lodron-Str. / SÜD, Erzabt-Klotz-Str.

Nur zum Aus- und Einsteigen der Fahrgäste.
Sie werden im Interesse nachfolgender Autobusse gebeten, nach dem Aussteigen der Fahrgäste den Bus sofort wegzufahren und den Haltestellenbereich nur zum tatsächlichen EINSTEIGEN- und AUSSTEIGEN der Fahrgäste, nicht zum Warten auf diese, anzufahren. Bei Nichteinhaltung der geltenden Regelungen muss mit Polizeistrafen gerechnet werden.
Abschleppgefahr.

SPERRZONE:

Innere Sperrzone/Fußgängerzone (siehe Plan). Bitte beachten Sie das absolute Fahrverbot für alle Busse zwischen 8 und 18 Uhr in dieser Zone. Verkehrsbehindernd abgestellte Autobusse können mit Klammern versehen werden, z.B.: bei Parken auf einem der Busterminals. Falls Klammern angelegt werden, bitte an die nächste Polizeidienststelle wenden.
Während des Parkens bitte den Motor Ihres Busses abstellen!